Unterstützung durch den Arbeitgeber
Die Helferinnen und Helfer sind auch auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber angewiesen. Kommt es während der Arbeitszeit zum Einsatzfall, bedarf es stets dem Einverständnis der Vorgesetzten.
Rund 99% der Mitglieder sind ehrenamtlich beim THW tätig. Dieses Engagement soll ihnen im Beruf jedoch keine Nachteile bringen.
Aus diesem Grund wird dem Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft erstattet. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.
Auch beruflich Selbstständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Trotz allem beruht die Freistellung stets auf Freiwilligkeit. Daher ist das THW auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen.
Die Helfer bringen dafür auch zahlreiche Zusatzqualifikationen (z.B. technische Ausbildung, Erste-Hilfe-Kenntnisse) und Soft Skills (z.B. Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein) mit, von denen auch der Arbeitgeber profitieren kann.